Das zu Wasser bringen der Boote vor dem 01.04.2010 ist nicht zulässig und wird als Ordnungswidrigkeit bestraft. Ein zu Wasser bringen der Boote vor dem genannten Termin ist nicht zulässig! Es sei denn, das Winterfahrverbot wird nach einer erneuten Vogelzählung aufgehoben. Die nächste Zählung ist für den 25.03.2010 angesetzt.
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